Rudern im Mannschaftsboot wieder erlaubt!
Bezugnehmend auf eine schriftliche Stellungnahme des BM für Sport wonach das Rudern im Mannschaftsboot auf öffentlichen Gewässern möglich ist, weil sie nicht unter die 2 Meter Regelung fällt und daher 1 Meter Abstand im Ruderboot zueinander einzuhalten ist.
Aus Sicherheitsgründen wird den Steuerleuten (Heck) das tragen von Gesichtsschildern empfohlen.
Die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen sind natürlich weiterhin einzuhalten.
Ebenso bleiben die Einschränkungen im Indoorbereich (z.B. 2 Meter Abstand) weiterhin bestehen.
Viel Spaß beim Rudern!
